Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag zur Teilnahme
am Partnerprogramm « AFFILIATEVISTA »


WICHTIG
Der vorliegende Vertrag wird auf elektronischem Weg abgeschlossen. Ein Bewerber und/oder Partner, der auf den Link "Registrierung" klickt und das Formular zur Teilnahme am Partnerprogramm ausfüllt, bestätigt dadurch die vorbehaltlose Anerkennung des vorliegenden Vertrags und verpflichtet sich, sich den Regeln entsprechend zu verhalten.


Vertrag zwischen:

FOTOVISTA, AG mit einem Kapital in Höhe 18.771.690 Euro. Der Sitz befindet sich unter folgender Adresse: 183, rue de Chevaleret - 75013 Paris, eingetragen im Handelsregister Paris unter der Nummer B 352 236 244, vertreten durch Herrn Steve Rosenblum, CEO.

Nachfolgend "Fotovista" genannt,
einerseits,

und

der juristischen Person oder der im Sinne des anzuwendenden Gesetzes volljährige, und zurechnungsfähigen physischen Person, deren Identität und Adressangaben im Teilnahmeformular angegeben sind, unter Voraussetzung, dass FOTOVISTA die Bewerbung den nachfolgenden Bestimmungen gemäß akzeptiert.

Nachfolgend "PARTNER" genannt,
andererseits;

FOTOVISTA und der PARTNER werden nachfolgend einzeln "der Vertragspartner" und gemeinsam "die Vertragspartner" genannt.


VERTRAGSGEGENSTAND:

FOTOVISTA hat im Rahmen des Online-Vertriebs von digitalen Produkten aus dem Bereich der "Unterhaltungselektronik" ein Partnerprogramm entwickelt, das sich an alle PARTNER richtet, deren Bewerbung angenommen wird, so dass das Bewerben von einer oder mehrerer Serviceleistungen von FOTOVISTA auf der Internetseite des PARTNERS möglich ist, gegen Zahlung einer Kommission von FOTOVISTA.

Die Partnerprogramme sind im Internet über die Plattform von AFFILIATEVISTA zugänglich, über die URL http://www.affiliatevista.com.


VERTRAGSTEXT:


Artikel 1 – Definitionen

Im vorliegenden Teilnahmevertrag mit dem Partnerprogramm AffiliateVista (nachfolgend "Vertrag" genannt) haben folgende Begriffe die nachstehenden Definitionen:

- Bewerber: juristische oder im Sinne des geltenden Gesetzes volljährige, zurechnungsfähige physische Person, die ein Bewerbungsformular auf der Seite des Partnerprogramms ausfüllt;

- Besucher: Person, die die Internetseite/n des PARTNERS besucht;

- Software: Programm zum Tracking und zum Berechnen der Kommissionen, das von FOTOVISTA entwickelt wurde;

- Kommission: Entgelt, das FOTOVISTA im Rahmen eines oder mehrerer Partnerprogramme an den PARTNER zahlt; br>
- Link: HTML-Codes, die FOTOVISTA zur Verfügung stellt. Die Codes sind von der Seite des Partnerprogramms aus zugänglich und ermöglichen es, Besucher auf eine oder mehrere Internetseiten von FOTOVISTA weiterzuleiten;

Partnerprogramm/e: Geschäftliche Angebote, die FOTOVISTA zur Verfügung stellt. Der PARTNER entscheidet frei, an welchem Programm er teilzunehmen wünscht.


Artikel 2 – Vertragsziel

Ziel des vorliegenden Vertrags ist es, die Bedingungen festzuschreiben, unter denen FOTOVISTA den PARTNERN, deren Bewerbung angenommen wird, die Teilnahme am Partnerprogramm ermöglicht.



Artikel 3 – Bedingungen zur Zulassung am Partnerprogramm

Um an einem oder mehreren Partnerprogrammen teilnehmen zu können, muss der Bewerber alle Pflichtfelder des Online-Formulars, das auf der Internetseite von AffiliateVista zu finden ist, ausfüllen.
FOTOVISTA weist die Bewerber ausdrücklich darauf hin, dass für den Antrag auf Teilnahme am Partnerprogramm das Vorlegen der USt-ID, falls vorhanden, unbedingt notwendig ist.
Diese Bedingung ist eine entscheidende Bedingung in der Bearbeitung der Bewerbungen durch FOTOVISTA. Der PARTNER hat an FOTOVISTA für jede Zahlung einer Kommission wie in Artikel 9.3 des vorliegenden Vertrags beschrieben eine gültige, der gültigen Rechtsprechung entsprechende Rechnung auszustellen.
Der Bewerber erklärt ebenfalls, während der gesamten Vertragsdauer seinen rechtlichen Verpflichtungen in Hinblick auf Steuer und Sozialabgaben nachgekommen zu sein.
Der Bewerber akzeptiert die vorliegenden Bedingungen und das zugehörige Bewerbungsformular vorbehaltlos. Dies erklärt er ausdrücklich, indem er auf "Registrierung" klickt.



Artikel 4 – Erstellen eines Partnerkontos

Wenn der Bewerber das Antragsformular auf Teilnahme am Partnerprogramm ausgefüllt hat und der Antrag bestätigt wurde, erhält er eine E-Mail, die ihn auffordert, sein Partnerkonto zu aktivieren.
Sobald das Konto aktiviert ist, hat der Bewerber über die Internetseite von AffiliateVista per Login und Passwort Zugang zu den verschiedenen Partnerschaftsprogrammen.
Login und Passwort sind individuell zugeordnet und streng vertraulich. FOTOVISTA kann in keinem Fall für missbräuchliche Verwendung oder für Weitergabe von Login und/oder Passwort verantwortlich gemacht werden.



Artikel 5 – Wahl des/der Partnerprogramme/s

Folgende Partnerprogramme stehen den Bewerbern zur Auswahl:
In Belgien: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO, primashop
In Dänemark: PIXmania
In Deutschland: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO
In Estland: PIXmania
In Finnland: PIXmania
In Frankreich: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO, apache, primashop, ideacard, AffiliateVista
In Griechenland: PIXmania
In Großbritannien: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO
In Irland: PIXmania
In Italien: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO
In Lettland: PIXmania
In Litauen: PIXmania
In Luxemburg: PIXmania
In den Niederlanden: PIXmania, myPIXmania
In Österreich: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO
In Polen: PIXmania
In Portugal: PIXmania, PIXmania-PRO
In Schweden: PIXmania
In der Schweiz: PIXmania, myPIXmania
In der Slowakei: PIXmania
In Slowenien: PIXmania
In Spanien: PIXmania, myPIXmania, PIXmania-PRO
In der Tschechischen Republik: PIXmania
In Ungarn: PIXmania

Es steht dem Bewerber frei, an einem oder mehreren Partnerprogrammen teilzunehmen. Unter der Adresse http://www.affiliatevista.com steht eine Online-Beschreibung der Internetseiten der Gruppe FOTOVISTA zur Verfügung.

Jedes Partnerprogramm enthält Links, die von der oder den Internetseiten des PARTNERS aus auf die Internetseiten von FOTOVISTA leiten, namentlich: http://www.pixmania.com; http://www.mypixmania.com; http:// www.pixmania-pro.com.

Die Links, die FOTOVISTA zur Verfügung stellt, ermöglichen es den Besuchern je nach Partnerprogramm, auf die entsprechende/n Internetseiten zu gelangen.
Der Bewerber, der seine Wahl unter den ihm zur Verfügung stehenden Programmen getroffen hat, ist zunächst verpflichtet, die Annahme seines Antrags durch FOTOVISTA abzuwarten.
Während dieser Zeit kann der Bewerber an keinem Partnerprogramm teilnehmen. Er hat als Bewerber keinerlei Anspruch auf Kommission.



Artikel 6 – Prüfung des Antrags auf Teilnahme am Partnerprogramm

Entsprechend der Bestimmungen im Artikel 3 des vorliegenden Vertrags und unter Vorbehalt des gegenwärtigen Artikels 6, weist FOTOVISTA Anträge auf Teilnahme zurück, die nicht den Interessen von FOTOVISTA entsprechen. FOTOVISTA ist nicht verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung eines Antrags darzulegen. Es folgt eine unvollständige Liste von möglichen Bewerber-Internetseiten, die den Interessen von FOTOVISTA nicht entsprechen:

- Konkurrenten von FOTOVISTA;
- Seiten mit gewalttätigem, pornografischem, religiösem, politischem, rassistischem Charakter und Seiten, die der öffentlichen Ordnung Schaden zufügen;
- Seiten, die FOTOVISTA oder den Kunden dieser Gruppe Schaden zufügen;
- Seiten, die die geltenden Gesetze und Bestimmungen, insbesondere die Gesetze in Bezug auf geistige Eigenschaft, verletzen;
- Seiten mit einem oder mehreren Links auf eine der Arten der oben genannten Seiten;
- Seiten, die sich im Aufbau befinden.



Artikel 7 – Annahme oder Ablehnung einer Bewerbung

Sobald FOTOVISTA eine Bewerbung bearbeitet hat, erhält der Bewerber per E-Mail Bescheid über Annahme oder Ablehnung seiner Bewerbung. Im Fall der Ablehnung kann der Bewerber an keinem Partnerprogramm teilnehmen.
Sobald seine Bewerbung angenommen wird, kann der Bewerber, der nun PARTNER ist, die Partnerprogramme, an denen er teilnehmen möchte, anwenden.



Artikel 8 – Integration von Links auf der Internetseite des PARTNERS

Der PARTNER benötigt eine Standard-Computerausrüstung, namentlich mit Computerressourcen, einer Internetverbindung und Telefonanschluss. Die Computerausrüstung, die an die Internetseite(n) von FOTOVISTA angeschlossen wird, unterliegt vollständig der Verantwortung des PARTNERS. FOTOVISTA ist in keinem Fall verantwortlich für möglichen Schaden, der durch die Integration von Links an der Computerausrüstung entstehen kann.

Der PARTNER hat Zugang zu den Links, die er auf seiner Internetseite einbaut, um den Besuchern der Seite zu ermöglichen, von einer oder mehreren Seiten aus auf die Internetseite(n) von FOTOVISTA weitergeleitet zu werden, die dem Partnerprogramm entspricht/den Partnerprogrammen entsprechen, an dem/denen der PARTNER teilnimmt. Das Einbauen der Links obliegt dem PARTNER und geschieht auf seine Kosten.

Der PARTNER wählt die Links und Ihre Platzierung auf der Seite frei. Er verpflichtet sich, die Links nicht so anzuzeigen, dass die Besucher dazu geführt werden, den Unterschied zwischen der eigenen Seite und den Seiten von FOTOVISTA nicht mehr wahrzunehmen.
Das Einbauen von HTML-Codes geschieht unter strenger Einhaltung der Anweisungen von FOTOVISTA. Sollten die Anweisungen nicht eingehalten werden, kann FOTOVISTA für fehlerhafte Berechnungen und fehlerhafte Zahlungen der Kommission an den PARTNER nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die zur Verfügung gestellten HTML-Codes enthalten einen Tag, der es ermöglicht, die Kommissionen und Ihre genaue Berechnung zu verfolgen. Dieser Tag gilt ausschließlich für die Internetseite(n), die der PARTNER bei seiner Registrierung für die Partnerprogramme verwendet hat. Der PARTNER ist in keinem Fall berechtigt, den/die Tag(s), den/die er erhält, zu modifizieren.



Artikel 9 – PARTNER-Kommission

9.1 Beschreibung der Kommissionsarten
FOTOVISTA kann dem PARTNER Kommissionsarten zahlen:
- Kommission auf den Umsatz : bezeichnet einen Prozentsatz auf den Betrag, den ein Besucher beim Besuch einer FOTOVISTA-Seite im Rahmen eines Verkaufs oder einer Serviceleistung auf der Seite http://www.pixmania.com zahlt (ohne Mehrwertsteuer, ohne Lieferkosten). Dieser Prozentsatz wird an den PARTNER gezahlt;
- Kommission pro Formular : bezeichnet die feste Kommission, die FOTOVISTA dem PARTNER für jede Online-Registrierung eines Besuchers auf den Internetseiten http://www.mypixmania.com und http:// www.pixmania-pro.com zahlt;
- Kommission für Aktionen : bezeichnet die feste Kommission, die der PARTNER von FOTOVISTA für jede Vergabe eines Kostenvoranschlags auf der Internetseite http:// www.pixmania-pro.com erhält und für jede gezahlte Bestellung, die ein Besucher auf der Internetseite http://www.mypixmania.com vornimmt.

Das Recht auf Kommission wird durch generierende Ereignisse erworben. Im Folgenden werden diese insgesamt oder einzeln als "generierendes Ereignis" bezeichnet. Das generierende Ereignis ist:
- Für die Kommission auf den Umsatz : Das Datum, an dem das Produkt und/oder die Serviceleistung definitiv durch den Kunden erworben werden. Hierzu ist notwendig, dass Bestellung, Zahlung und Lieferung stattgefunden haben und dass der Rückgabezeitraum von vierzehn (14) Tagen abgelaufen ist;
- Für die Kommission pro Formular : Das Datum der Bestätigung der Registrierung durch FOTOVISTA;
- Für die Kommission für Aktionen : Das Datum, an dem ein Kostenvoranschlag erstellt wurde oder das Datum, an dem eine zahlungspflichtige Bestellung vom Besucher aufgegeben wird. Hierzu ist notwendig, dass Bestellung, Zahlung und Lieferung stattgefunden haben und dass der Rückgabezeitraum von vierzehn (14) Tagen abgelaufen ist.

Wird eine Bestellung von Produkten oder Serviceleistungen oder eine Registrierung durch FOTOVISTA storniert, namentlich als Ergebnis von nicht konformen Anfragen oder Zahlungsunfähigkeit eines Besuchers (die Liste der Gründe ist keine vollständige Liste), so wird keine Kommission gezahlt.

Der Kauf von Geschenkgutscheinen führt zu keiner Kommission, ausschließlich die Nutzung dieser Gutscheine führt zu einer Kommission.

Der PARTNER erhält eine Kommission nur dann, wenn das generierende Ereignis für die Kommission innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen ab der letzten Weiterleitung eines Besuchers auf die Internetseiten http://www.pixmania.com, http://www.pixmania-pro.com und http:// www.mypixmania.com stattfindet (diese Dauer entspricht der Lebensdauer der vergebenen Cookies). Ist dieser Zeitraum abgelaufen, erhält der PARTNER keine Kommission.

9.2 Höhe der Kommissionen
Die Höhe der gültigen Kommissionen ist online beim Partnerprogramm einsehbar. Die Höhe kann sich im Laufe der Zeit ändern, es gibt keine Garantie für die Höhe der Kommission.

Unter Vorbehalt der auf dem Partnerprogramm verfügbaren Informationen werden hier Richtwerte für die Höhe der Kommission angegeben:

- Für das PIXmania-Partnerprogramm :

Erreichter Umsatz

Kommission
< 2.000 €
1%
2.000 € - 6.000 €
2%
> 6.000 €
3%


- Für das myPIXmania-Partnerprogramm :
Für jede Registrierung eines Besuchers auf der Internetseite http://www.mypixmania.com beträgt die Kommission sechzig Cent (0,60 €). Diese Kommission erhöht sich um zwei Euro und fünfzig Cent (2,50 €) pro bezahlter Bestellung für denselben Besucher.


- Für das Pixmania-PRO-Partnerprogramm :
Für jede Registrierung eines Besuchers auf der Internetseite http:// www.pixmania-pro.com beträgt die Kommission fünfzig Cent (0,50 €). Diese Kommission erhöht sich um vier Euro (4 €) pro Antrag auf Kostenvoranschlag, der an FOTOVISTA adressiert wird.


Die Kommissionen für die verschiedenen Partnerprogramme werden akkumuliert.

Die Kommissionen verhalten sich proportional zur Anzahl der ausgeführten Aktionen. FOTOVISTA entscheidet frei über ihren Betrag, der entsprechend Artikel 14 des vorliegenden Vertrags modifiziert werden kann.

Indem er an dem/den Partnerprogrammen teilnimmt, akzeptiert der PARTNER ausdrücklich die Höhe der entsprechenden Kommission/en.

Sollte der PARTNER innerhalb der zwölf (12) Monate, die auf die Ausführung eines beliebigen im Artikel 9.1 genannten generierenden Ereignisses folgen, die Zahlung der Kommissionen nicht fordern, so entspricht dies einem Verzicht des PARTNERS auf die Kommission; das Konto dieses Partners wird in diesem Fall gelöscht.



9.3 Zahlung der Kommissionen und Rechnungsstellung

FOTOVISTA berechnet die Höhe der Kommissionen am Ende jedes Kalendermonats (nachstehend "Datum der Rechnungsstellung" genannt).

Die Zahlung der Kommissionen an den PARTNER findet einmal monatlich statt, sechzig (60) Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung und sofern der Betrag der kumulierten Kommissionen höher liegt als hundert (100) Euro ohne Steuern.

Vor jeder Zahlung und um den Betrag der Kommissionen plus anwendbare Mehrwertsteuer festzustellen, muss jeder PARTNER FOTOVISTA eine gültige Rechnung ausstellen. Um dies zu ermöglichen, schickt FOTOVISTA, sofern Bedarf besteht, ein Rechnungsmuster an den PARTNER. Die Rechnung, die im Folgenden an FOTOVISTA geschickt wird, unterliegt der alleinigen Verantwortung des PARTNERS, der alle Angaben auf der Rechnung zu überprüfen hat.

Die Zahlung findet per Überweisung statt. Die Kosten für Banküberweisungen trägt der PARTNER.

Liegt die pro Monat erreichte Kommission unter hundert (100) Euro ohne Steuern, so wird der Betrag auf den Folgemonat übertragen. Dies wird so lange wiederholt, bis dieser Mindestbetrag erreicht wird.

Dennoch und namentlich bei jeder Kündigung kann FOTOVISTA Kommissionen auch dann überweisen, wenn der oben genannte Schwellenbetrag von hundert (100) Euro noch nicht erreicht ist. In diesem Fall findet die Überweisung der Kommissionen sechzig (60) Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung, das auf das Kündigungsdatum folgt, statt.



9.4 Berechnung der Kommission

Die Vertragspartner kommen überein, dass die Kommission per Software und ausschließlich auf der Grundlage der in der Software gespeicherten Daten berechnet wird.

Jeder PARTNER hat die Möglichkeit, sein Konto und seine Statistiken einzusehen. Diese sind jederzeit auf der Internetseite des Partnerprogramms einsehbar.

Sollte Uneinigkeit in Bezug auf die gespeicherte Anzahl oder die Höhe der an den PARTNER gezahlten Kommission bestehen, gelten allein die Informationen, die die Software gesammelt und errechnet hat.



Artikel 10 – Verpflichtungen der Vertragspartner


10.1 Verpflichtungen des PARTNERS




10.1.1 Verborgene Arbeit


Um es FOTOVISTA zu ermöglichen, sich konform zu den Bestimmungen des Artikels L. 324-14 des französischen Arbeitsrechts zu verhalten, der festlegt, dass "wenn eine Person beim Abschluss eines Vertrags und im Folgenden alle sechs Monate bis zum Vertragsende nicht versichert ist, sofern der Vertrag eine Obligation im Wert von mindestens 3.000 Euro für die Ausführung einer Arbeit, die Bereitstellung von Dienstleistungen oder den Abschluss eines Handelsgeschäfts betrifft, der Vertragspartner dieser Person von einer oder allen seinen Obligationen in Hinblick auf den Artikel L.324-10 befreit wird, im Fall eines Vertrags, der durch eine Privatperson für den persönlichen Gebrauch abgeschlossen wird, wird derjenige seines Partners, seiner Familienangehörigen (Vor- oder Nachfahren) als solidarisch mit demjenigen betrachtet, der Gegenstand eines Verfahrens zu verborgener Arbeit war" (« toute personne qui ne s'est pas assurée, lors de la conclusion d'un contrat et tous les six mois, jusqu'à la fin de l'exécution du contrat, dont l'objet porte sur une obligation d'un montant au moins égal à 3.000 euros en vue de l'exécution d'un travail, de la fourniture d'une prestation de services ou de l'accomplissement d'un acte de commerce, que son cocontractant s'acquitte de ses obligations au regard de l'Artikel L. 324-10, ou de l'une d'entre elles seulement, dans le cas d'un contrat conclu par un particulier pour son usage personnel, celui de son conjoint ou de ses ascendants ou descendants, sera tenue solidairement avec celui qui a fait l'objet d'un procès-verbal pour délit de travail dissimulé »), muss der PARTNER, je nachdem, ob es sich um eine juristische oder physische Person oder um einen Verein handelt, und wenn der Jahresbetrag seiner Kommissionen einem Betrag von 3.000 Euro entspricht oder diesen übersteigt, ab dem Moment, an dem dieser Schwellenbetrag überschritten wird und im Folgenden im Abstand von sechs Monaten während der gesamten Laufzeit des vorliegenden Vertrags, folgende Dokumente vorlegen:



Ist der PARTNER eine juristische Person, muss er alle folgenden Dokumente vorlegen:
  • Einen Beleg über das Vorlegen der Sozialversicherungsmeldungen, der nicht älter ist als ein Jahr;
  • Einen Steuerbescheid über die Gewerbesteuer über das vorausgehende Geschäftsjahr, sofern der PARTNER diese zu zahlen hat;
  • Ein Zertifikat, mit dem der PARTNER seinen legalen Status in Hinblick auf die Artikel 52, 53, 54 und 259 des französischen Gesetzestexts zum öffentlichen Markt belegt, sofern anwendbar;
  • Ein Zertifikat über die finanzielle Garantie, wie es der französische Artikel L. 124-8 für Zeitarbeitsfirmen vorsieht;
  • Sollten die unter den ersten drei Spiegelstrichen genannten Dokumente nicht vorliegen, müssen juristische Personen, die Ihre Tätigkeit vor weniger als einem Jahr begonnen haben, eine Quittung über die Abgabe einer Erklärung bei einer Institution für die formelle Registrierung von Unternehmen vorlegen.

Sollte der Eintrag des PARTNERS ins Handels- oder Berufsregister obligatorisch sein oder sollte es sich um einen geregelten Beruf handeln, ebenfalls eines der folgenden Dokumente:

  • Einen Auszug dem Handels- oder Gewerberegister (K oder K bis) ;
  • Einen Ausweis, der die Registrierung ins Gewerberegister belegt;
  • Einen Kostenvoranschlag, ein Werbedokument oder ein professionelles Schreiben, auf dem der Name oder die Firma der Gesellschaft, die vollständige Adresse und die Nummer für den Eintrag ins Handels- und Gewerberegister oder ins Berufsregister oder in eine Liste oder einen Berufsstand angegeben ist, oder die Referenz der Genehmigung, die die zuständige Behörde ausgestellt hat;
  • Eine Quittung über die Abgabe einer Erklärung bei einer Institution für die formelle Registrierung von Unternehmen für juristische oder physische Personen, die Ihre Aktivität vor weniger als einem Jahr begonnen haben.


Ist der PARTNER eine physische Person, muss er alle folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen Beleg über das Vorlegen der Sozialversicherungsmeldungen, der nicht älter ist als ein Jahr; und
  • Einen Kostenvoranschlag, ein Werbedokument oder ein professionelles Schreiben, auf dem der Name oder die Firma der Gesellschaft, die vollständige Adresse und die Nummer für den Eintrag ins Handels- und Gewerberegister oder ins Berufsregister oder in eine Liste oder einen Berufsstand angegeben ist, oder die Referenz der Genehmigung, die die zuständige Behörde ausgestellt hat.

Ist der PARTNER ein Verein, muss er alle folgenden Dokumente vorlegen:

  • die Vereinssatzung; und
  • die Kopie der legalen Anzeige, die im offiziellen Vereinsverzeichnis veröffentlicht wurde.

Wenn der PARTNER, egal um welchen Partner es sich handelt, Angestellte hat, muss er eine eidesstattliche Erklärung abgeben, die belegt, dass die Arbeit in Hinblick auf die Artikel L. 143-3, L. 143-5 und L. 620-3 des französischen Arbeitsrechts von gesetzeskonform angestellten Beschäftigten ausgeführt wird.



10.1.2 Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben


Der Partner garantiert die Richtigkeit der Informationen, die er FOTOVISTA bei seiner Registrierung zum Partnerprogramm angegeben hat und verpflichtet sich, dem Unternehmen Änderungen dieser Informationen mitzuteilen, indem er sich in die Rubrik "Profil" des Partnerprogramms begibt.




10.1.3 Verwaltung der Internetseite des PARTNERS


Der PARTNER ist allein verantwortlich für die Realisierung, die Entwicklung und die Instandhaltung der Elemente auf seiner Internetseite und muss unter anderem folgende Punkte überprüfen:


  • Richtigkeit und Angemessenheit der Elemente auf seiner Internetseite ;
  • Charakter der Elemente auf seiner Internetseite: Sie dürfen nicht verleumderisch sein und nicht die Rechte Dritter verletzen (namentlich das Urheberrecht, Markenrecht oder andere Rechte auf geistiges Eigentum);
  • Das Tracking der eingebauten Links. FOTOVISTA ist nicht verantwortlich für die Übereinstimmung der Links mit Tag und für die Reduzierung der Kommission, die diese zur Folge haben könnte.


10.1.4 Andere Verpflichtungen des PARTNERS

Der PARTNER darf keinesfalls:
  • folgende Schlüsselworte kaufen: "pixmania", "mypixmania", "pixmania-pro", "FOTOVISTA", oder ähnliche Schlüsselworte, die er für Verkaufs- oder Werbezwecke zum Beispiel auf Suchmaschinen wie Google, Miva, Overture, etc. verwenden wird, oder auf einem Internetportal oder einem Werbeservice oder beliebigen anderen Services dieser Art;
  • versuchen, den Traffic von der Internetseite eines anderen PARTNERS abzufangen oder umzuleiten;
  • versuchen, den Betrag der Kommissionen abzufangen, zu erhöhen oder auf betrügerische oder künstlich erzeugte Art und Weise umzuleiten (hier eine nicht vollständige Liste von Elementen, die nicht in die Berechnung der Kommission einbezogen werden: automatisch generierte E-Mail-Adressen; künstlich erzeugte Klicks; wiederholte Klicks, namentlich wenn sie von so genannten "robots", von Software, automatischen Klickgeneratoren oder anderen Mechanismen maschinell erzeugt werden; sowie erzwungene Anwendungen eines Links, die Ergebnis etwa des Versprechens einer Vergütung, einer Gewinnbeteiligung oder ähnlichem sind) ;
  • auf seiner Internetseite andere Links, Texte, Bilder, Graphiken, technische Angaben oder andere Elemente mit Bezug zu FOTOVISTA anzeigen als die Links, die FOTOVISTA zum Zweck der Umleitung ausdrücklich zur Verfügung gestellt hat;
  • einen Link in E-Mails des PARTNERS an die Besucher verschicken;
  • Werbung oder Inhalte anbieten, die auf andere Art und Weise als durch das Einfügen von Links für die Internetseite(n) von FOTOVISTA werben (einschließlich von Werbung über Pop Up-Technik).

Der PARTNER erklärt sich damit einverstanden, dass die hier aufgezählten Aktionen als betrügerisch gelten und dass sie zur unmittelbaren Auflösung des Vertrags ohne Vergütung führen können.

Gegebenenfalls wird FOTOVISTA die Rückerstattung unbegründet an den PARTNER überwiesener Kommissionen verlangen. FOTOVISTA behält sich vor, in diesem Fall weitere Schritte gegen den PARTNER vorzunehmen.



10.2 Verpflichtungen von FOTOVISTA


FOTOVISTA verpflichtet sich, mit allen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mitteln das problemlose Funktionieren der Seite für Partnerprogramme, der Partnerprogramme selbst und der Software (nachstehend "Service" genannt) zu garantieren, um dem PARTNER zu ermöglichen, den Service in Übereinstimmung mit den vorliegenden Vertragsbedingungen zu nutzen.

Sollte ein technischer Defekt das Funktionieren des Service verhindern, zahlt FOTOVISTA einen Pauschalbetrag an die PARTNER, der auf Grundlage des Kommissionsbetrags des vorhergehenden Monats per prorata temporis der Zeit, während der der Service nicht zugänglich war, berechnet wird.

Sollte die Unterbrechung des technischen Services allerdings einen Grund haben, der außerhalb des Einflussbereichs von FOTOVISTA liegt, zum Beispiel an einer Unterbrechung der Telekommunikationssysteme, kann FOTOVISTA nicht verantwortlich gemacht werden.

Der PARTNER akzeptiert ebenfalls, dass der Service zeitweise für Instandhaltung unterbrochen werden kann.


Artikel 11 – Vertraulichkeit

Während der gesamten Vertragsdauer obliegt es FOTOVISTA, vertrauliche Daten zu übertragen. Der PARTNER verpflichtet sich, diese Daten nicht zu verbreiten und sie nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht im vorliegenden Vertrag benannt sind.

Diese Daten umfassen alle Informationen, alle Dokumente, Daten, Statistiken aller Art, die FOTOVISTA an den PARTNER überträgt oder ihm schriftlich (namentlich über die Seite für Partnerprogramme), mündlich oder auf anderem Wege mitteilt, einschließlich aller technischen, verkaufstechnischen, strategischen, finanziellen, buchhalterischen oder juristischen Informationen sowie Analysen, Datenzusammenstellungen, Prognosen, Berichte und andere Dokumente in Bezug auf FOTOVISTA, die dem PARTNER im Rahmen, der hier dargelegt wird, mitgeteilt werden. Die Liste dieser Informationen (im Folgenden "Daten" genannt") erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte der Vertrag aufgelöst werden, gilt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit noch ein (1) Jahr nach Vertragsende.

Keine Bestimmung des vorliegenden Vertrags kann dahingehend interpretiert werden, dass FOTOVISTA verpflichtet wäre, dem PARTNER Daten zur Tätigkeit FOTOVISTAs mitzuteilen.



Artikel 12 – Persönliche Daten

Die persönlichen Daten, die FOTOVISTA bei einem Antrag auf Registrierung mitgeteilt werden, sind zur Bearbeitung der Bewerbung des Antragstellers und zur Datenbeobachtung der PARTNER notwendig. Sie können dazu verwendet werden, dem PARTNER neue Angebote von FOTOVISTA zur Kenntnis zu bringen; dies akzeptiert der PARTNER durch den vorliegenden Vertrag. Die persönlichen Daten werden nicht verkauft oder an Dritte weitergegeben. Alle persönlichen Daten, die FOTOVISTA einholt, werden mit der größtmöglichen Vertraulichkeit behandelt. FOTOVISTA behält es sich aber vor, die Daten an seine Zulieferer und Dienstleister weiterzugeben, sofern dies direkt den im vorliegenden Vertrag genannten Zwecken dient und im Zusammenhang mit deren Umsetzung steht.

In Anwendung des französischen Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 mit Bezug auf Informatik, Daten und Freiheit hat jeder PARTNER das Recht auf Widerspruch, Zugang und Berichtigung seiner persönlichen Daten.

Diese Rechte können angewendet werden, indem Kontakt zu FOTOVISTA unter der Adresse im Kopf dieses Dokuments aufgenommen wird, oder per E-Mail unter folgender Adresse: contact@affiliatevista.com .

Im allgemeinen gilt, sollte ein PARTNER Informationen an FOTOVISTA übertragen, die, obwohl sie ihn direkt oder indirekt betreffen, auf einen Dritten zielen oder direkt benennen, der PARTNER allein und ausschließlich dafür verantwortlich ist, bei dem/den betroffenen Dritten die Autorisierung einzuholen, sowie für die Übertragung dieser Informationen an FOTOVISTA sowie an die betroffenen Dritten, im Rahmen der oben genannten Konditionen.

FOTOVISTA übernimmt keine Verantwortung, namentlich gegenüber Dritten, für die vorausgehende oder nachfolgende Kontrolle der Qualität und/oder Stimmigkeit von Informationen, die der PARTNER sammelt, erhält, verbreitet oder an FOTOVISTA weiterleitet, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage auch immer, noch für die Anwendung oder Nicht-Anwendung, Nutzung oder Nicht-Nutzung der übertragenen Informationen durch FOTOVISTA oder durch Dritte.

In dieser Hinsicht autorisiert der PARTNER FOTOVISTA, diese Informationen im Rahmen des vorliegenden Artikels einzusehen, entgegenzunehmen, zu speichern, zu nutzen und vollständig oder teilweise offen zu legen.



Artikel 13 – Geistiges Eigentum

Der Service wurde von FOTOVISTA eingerichtet und entwickelt. Das Unternehmen hält die exklusiven Rechte auf geistiges Eigentum für den Service in seiner Gesamtheit.
Daher unterlässt der PARTNER die Nutzung des Services oder eines seiner Elemente für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter.
FOTOVISTA ist Eigentümer und hält alle Rechte am geistigen Eigentum (wie etwa Patente, Marken, Handelsnamen, Abläufe, Software oder andere Rechte des geistigen Eigentums) der Elemente, die das Unternehmen im Rahmen seiner Aktivitäten verwendet. Sollte der PARTNER eines dieser Rechte nutzen, kann keines der Rechte dadurch auf ihn übergehen.



Artikel 14 – Dauer und Auflösung des Vertrags

Der vorliegende Vertrag wird für eine unbegrenzte Dauer abgeschlossen. Die Vertragspartner haben jederzeit die Möglichkeit und das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von acht (8) Tagen zu kündigen.

Sollte aber einer der Vertragspartner einen ernsthaften Verstoß gegen eine der Vertragsbestimmungen begehen, tritt die Vertragsauflösung unmittelbar in Kraft.
Die Kündigung geschieht per E-Mail oder, sollte der PARTNER den Vertrag auflösen wollen, über den Link "Kündigung", der auf der Seite für die Partnerprogramme zugänglich ist. Die Kündigung führt zur Zahlung der Kommission, die bei Vertragslösung fällig ist, in Übereinstimmung mit Artikel 9.2 des vorliegenden Vertrags.

Die im Moment der Kündigung laufenden Partnerprogramme werden unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Die Vertragspartner müssen in diesem Fall auf Ihrer/n jeweiligen Internetseite/n alle Links, Kommunikationsträger, Informationen und andere Verweise auf den jeweils anderen Vertragspartner löschen.

Bei Kündigung des vorliegenden Vertrags muss der PARTNER alle Daten löschen, die ihm im Rahmen der Ausführung des vorliegenden Vertrags von FOTOVISTA mitgeteilt wurden.



Artikel 15 – Vertragsänderungen

FOTOVISTA behält sich die Möglichkeit vor, den vorliegenden Vertrag jederzeit zu verändern, unter Einhaltung einer Frist von acht (8) Tagen vor Anwendung der jeweiligen geplanten Vertragsänderungen.
Die Vertragsänderungen werden dem PARTNER per E-Mail mitgeteilt.

Sollte der PARTNER nicht mit den geplanten Vertragsänderungen einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, den vorliegenden Vertrag unter Wahrung der oben im Artikel 14 genannten Kündigungsfrist von acht (8) Tagen aufzulösen. Sollte er dies nicht tun, wird davon ausgegangen, dass der PARTNER die Vertragsänderungen akzeptiert.



Artikel 16 – Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil des vorliegenden Vertrags sich teilweise oder vollständig als nichtig herausstellen, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrags. In diesem Fall ersetzen die Vertragspartner, sofern möglich, die ungültige Passage durch eine gültige Regelung, die Gegenstand und Idee der früheren Passage wieder aufnimmt.



Artikel 17 – Verschiedene Bestimmungen

Der vorliegende Vertrag kann keinesfalls dahingehend interpretiert werden, dass FOTOVISTA eine Verpflichtung eingeht, sich vertraglich an den PARTNER zu binden.
Im Übrigen einigen sich die Vertragspartner ausdrücklich darauf, dass der vorliegende Vertrag nicht als Einrichtung einer gemeinsamen Einheit verstanden werden kann.



Artikel 18 – Anwendbares Recht und Zuteilung der Rechtsprechung

Der Vertrag sowie alle Meinungsverschiedenheiten, die er zur Folge haben könnte, unterliegen französischer Rechtsprechung. Die französischsprachige Version des Vertrags ist die einzig gültige Version für die Vertragspartner.

Bei den Vertrag betreffenden Streitigkeiten und im Vorfeld juristischer Schritte wird die Meinungsverschiedenheit von den Vertragspartnern überprüft, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen, und dies innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Monaten ab dem Tag, an dem die Meinungsverschiedenheit per Einschreiben mit Rückschein durch einen der Vertragspartner signalisiert wird.

Sollte keine gütliche Einigung erreicht werden, wird für jede Rechtsstreitigkeit mit Bezug auf den Vertrag in jedem Fall das Handelsgericht Paris hinzugezogen, und ist namentlich zuständig für den Abschluss, die Umsetzung und die Unterbrechung der Rechtsstreitigkeit (diese Liste ist nicht vollständig).